GEMA-freie Musik


Bitte beachten Sie, dass das auf Ihrer CD verwendete Bild- Text- und Ton- Material in der Regel dem Urheberrecht unterliegt.

Das Recht zur Vervielfältigung geistiger Schöpfung steht einzig und alleine dem Urheber eines Werks zu. Jeder, der ein Urheberwerk bei seiner CD verwendet, vervielfältigt das Urheberrechtsgut und greift somit in das ausschließliche Urheberrecht des Herstellers ein. Eine Vervielfältigung des Urheberwerks kann nur rechtmäßig mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erfolgen.

Musiker, Komponisten und Musik-Produzenten die nicht der GEMA angeschlossen sind, bieten qualitativ hochwertige gema-freie Musikstücke an, die zur Verwendung auf CD geeignet sind. Damit fallen für den Nutzer keinerlei GEMA- oder vergleichbare Gebühren an (z.B. AKM, SUISA etc.).

Bei diesen Musik-Anbietern erhalten Sie Lizenzen ohne zeitliche oder räumliche Beschränkungen. Bei der Bestellung erhält man typischerweise ein ausführliches Freigabedokument, mit dem die Gema-Freiheit nachgewiesen wird. Damit entfällt die Gebührenzahlung bei der GEMA.

Wichtiger Hinweis:
Eine CD-Produktion, die Musik enthält, muss immer bei der GEMA gemeldet werden, auch dann, wenn die Musik gema-frei ist, lediglich die GEMA Gebühr entfällt dadurch.


Eine Liste mit Anbieter GEMA-freier Musik haben wir hier zusammen gestellt.

  • Mastertracks - Gesellschaft für Medienkommunikation
  • bluevalley - the music company
  • Kayser Medienverlag